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   BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23   

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https://dejure.org/2024,7733
BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23 (https://dejure.org/2024,7733)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2024 - 6 StR 550/23 (https://dejure.org/2024,7733)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2024 - 6 StR 550/23 (https://dejure.org/2024,7733)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist es regelmäßig erforderlich, die maßgeblichen Teile der Zeugenaussage in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17).

    Die Darstellung hat grundsätzlich auch vorangegangene, frühere Aussagen des Zeugen zu umfassen, weil das Revisionsgericht sonst nicht überprüfen kann, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 15; Beschlüsse vom 21. November 2023 - 4 StR 352/23 Rn. 5; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11).

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Das Tatgericht ist verpflichtet, die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung durch das Revisionsgericht nachvollzogen und auf Rechtsfehler überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115).

    Eine psychologische Glaubwürdigkeitsbegutachtung kann eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung durch das Tatgericht nicht ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 178; Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114).

  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist es regelmäßig erforderlich, die maßgeblichen Teile der Zeugenaussage in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17).

    Die Darstellung hat grundsätzlich auch vorangegangene, frühere Aussagen des Zeugen zu umfassen, weil das Revisionsgericht sonst nicht überprüfen kann, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 15; Beschlüsse vom 21. November 2023 - 4 StR 352/23 Rn. 5; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Eine psychologische Glaubwürdigkeitsbegutachtung kann eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung durch das Tatgericht nicht ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 178; Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    b) Sofern auch das neue Tatgericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Erwägung zieht, wird es deutlicher als bislang geschehen zwischen der Frage eines Hangs und der Gefahrenprognose zu unterscheiden haben (vgl. BGH , Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 511/18, NStZ-RR 2020, 10).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Dies wäre jedoch in Anbetracht des Umstands, dass eine Borderline-Störung wegen des heterogenen Störungsbildes schwierig zu diagnostizieren ist und mit anderen Formen der Persönlichkeitsstörungen zusammentreffen kann, geboten gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2023 - 2 StR 373/22 Rn. 24; Kröber, NStZ 1998, 80, 81).
  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    bb) Auch die Erwähnung in den Urteilsgründen, dass der die Nebenklägerin behandelnde Psychiater - den die Kammer als sachverständigen Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen hat - die Einschätzung des aussagepsychologischen Sachverständigen bestätigt habe, kann diesen Darstellungsmangel nicht beheben (vgl. zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Psychiaters BGH, Urteile vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252; vom 21. Mai 1969 - 4 StR 446/68, BGHSt 23, 8, 13; Beschlüsse vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106; vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94, NStZ 1995, 558).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23

    Geltung besonderer Anforderungen an die Begründung und Darstellung der

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Die Darstellung hat grundsätzlich auch vorangegangene, frühere Aussagen des Zeugen zu umfassen, weil das Revisionsgericht sonst nicht überprüfen kann, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 15; Beschlüsse vom 21. November 2023 - 4 StR 352/23 Rn. 5; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11).
  • BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Bei einer schwierigen Beweissituation - die vorliegend schon deshalb besteht, weil sämtliche Feststellungen zum Kerngeschehen auf den Angaben der Nebenklägerin beruhen - können sich gesteigerte Darstellungsanforderungen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 4 StR 428/23; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22).
  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung,

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Bei einer schwierigen Beweissituation - die vorliegend schon deshalb besteht, weil sämtliche Feststellungen zum Kerngeschehen auf den Angaben der Nebenklägerin beruhen - können sich gesteigerte Darstellungsanforderungen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 4 StR 428/23; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

  • BGH, 01.09.2015 - 3 StR 227/15

    Weitgehende Außerachtlassung der Regeln für die Abfassung von Urteilen in

  • BGH, 16.12.2020 - 2 StR 209/20

    Vorsatz (Gewalteinwirkung auf Säuglinge: Gefährlichkeit des Schüttelns von

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

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